Wichtiger Hinweis für Beratungshilfe:
Ich bitte Sie, Berechtigungsscheine für Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Gericht möglichst selbst zu holen, bevor Sie einen Termin bei mir haben.
Leider haben die umliegenden Amtsgerichte Sulingen, Syke und Minden erhöhte, teils überspannte Anforderungen für die Ausgabe der Berechtigungsscheine, so dass ich aus organisatorischen Gründen die Beantragung künftig grundsätzlich nicht mehr selbst für Sie übernehmen kann.
Ich bitte um Verständnis.
Weitere Informationen zum Thema Beratungshilfe erhalten Sie über das Niedersächsische Landesjustizportal.